KI-Kompetenz · Art. 4 KI-VO · Stand 16.10.2026
KI-Schulung für Unternehmen: Live-Seminar mit Rechtsanwalt Theo Funk und Nachweisakte
120 Minuten live mit Rechtsanwalt Theo Funk, für Teams ab 5 Personen: online oder vor Ort, ohne Vorwissen oder Vorbereitung. Praxisfälle greifen Ihre KI-Werkzeuge auf. Sie erhalten eine unterschriebene Nachweisakte. Das Seminar ist ein Baustein Ihrer Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
- 120 Minuten live
- online oder vor Ort
- ab 5 Teilnehmenden
- unterschriebene Nachweisakte
- Deutsch oder Englisch
Gibt es eine KI-Schulungspflicht? Was Art. 4 KI-VO verlangt
Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025, in heutiger Fassung seit dem 27. Juli 2026. Er gilt auch für Unternehmen, die zugekaufte KI-Werkzeuge beruflich nutzen: Sie sind in aller Regel Betreiber (Art. 3 Nr. 4). „KI-Schulungspflicht“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung; verlangt sind aber Maßnahmen, keine bestimmte Schulung.
Maßnahmen, kein vorgeschriebenes Format
Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Format, Dauer und Turnus schreibt Art. 4 nicht vor. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss das Unternehmen nicht garantieren.
FundstelleArt. 4 Abs. 1 KI-VO in der Fassung der VO (EU) 2026/1744
Rolle und Einsatzkontext zählen
Zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung der Personen, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden. Im Fragebogen zum Live-Seminar nennen Sie deshalb Ihre KI-Werkzeuge und deren Einsatzbereiche.
FundstelleArt. 4 Abs. 1 Satz 1 KI-VO
Derzeit kein Bußgeld, aber Nachweise
Art. 4 steht in keiner Bußgeldstufe des Art. 99, und das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) sieht dafür keine Geldbuße vor. Die zuständige Behörde, im Regelfall die Bundesnetzagentur, kann aber im Rahmen der Marktüberwachung nach Ihren Maßnahmen fragen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Maßnahmen und die Teilnehmenden zu dokumentieren.
FundstelleArt. 99 Abs. 3 bis 5 KI-VO; §§ 2, 15 KI-MIG; Hinweispapier der Bundesnetzagentur (Juni 2025)
Kostenfreie Videoreihe und buchbares Live-Seminar
Die Videoreihe ist ein offenes Angebot für alle, ohne Anmeldung und ohne Vertrag. Gebucht wird nur das Live-Seminar mit Nachweisakte. Es ist in sich abgeschlossen und setzt weder Vorwissen noch die Videoreihe voraus.
Videoreihe zur KI-Verordnung
26 deutsche Folgen, zusammen 5 Std. 59 Min., Rechtsstand 21. September 2026, VO (EU) 2026/1744 eingearbeitet, mit Untertiteln. Vertont mit synthetischer Stimme; Inhalt, Prüfung und Verantwortung liegen bei Rechtsanwalt Theo Funk.
- Lernpfade nach Rolle, ab etwa 90 Minuten
- ohne Anmeldung
Wissensmodule und Wissenscheck
Nach jeder Folge ein Modul von 4 bis 6 Minuten: Fragen, ein Praxisfall und eine Rückmeldung zu jeder Antwort. Am Ende des Lernpfads stehen ein Wissenscheck und eine Bestätigung zum Selbstausdruck.
- ausgewertet nur im Browser
- beliebig wiederholbar
Live-Seminar, 120 Minuten
Rechtsanwalt Theo Funk hält das Seminar selbst, in Echtzeit: exklusiv online oder vor Ort, im offenen Termin online. Praxisfälle beziehen sich auf die genannten Werkzeuge, im offenen Termin allgemein gehalten. Fragen beantwortet er live.
- exklusiv oder im offenen Termin
- ab 5 Teilnehmenden; exklusiv bis 30, offen bis 24 je Termin
- Deutsch oder Englisch
Nachweisakte
Unterschrieben, als PDF, für Ihre Unterlagen. Die Akte dokumentiert Art der Maßnahme, Inhalte, zeitlichen Umfang, Datum, Rechtsstand und die Personen, deren Live-Teilnahme die Kanzlei festgestellt hat.
- Rollenmatrix: Einsatzbereiche und Themen im Vordergrund
- Infoblatt für den Betriebsrat
Kostenfrei für alle
Videoreihe zur KI-Verordnung: frei zugänglich, ohne Anmeldung
Die Videoreihe steht allen offen und gehört nicht zur Buchung. Nach jeder Folge gibt es ein Wissensmodul, am Ende des Lernpfads einen Wissenscheck und eine Bestätigung zum Selbstausdruck. Ausgewertet wird nur in Ihrem Browser; die Kanzlei erhält davon nichts.
Lernpfade nach Rolle: ab etwa 90 Minuten
Niemand muss alle 26 Folgen sehen: Jeder Lernpfad wählt aus, was für eine Rolle zählt. Angegeben sind Videozeit und Zeit für die Wissensmodule; die Modulzeit ist ein Richtwert. Alle Lernpfade sind kostenfrei und freiwillig.
Lernpfad · 5 Folgen
Basis
Füralle Beschäftigten, die KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag nutzen
1 Std. 30 Min. Lernzeit gesamt
- Video
- 1 Std. 6 Min.
- Wissensmodule
- 24 Min.
Überblick, Begriff des KI-Systems, verbotene Praktiken, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten
Lernpfad · 11 Folgen
Fachbereiche
FürBeschäftigte, die KI auswählen, einführen oder in Abläufen einsetzen, etwa in Personal, Marketing, Kundenservice, Einkauf oder Produkt
3 Std. 21 Min. Lernzeit gesamt
- Video
- 2 Std. 26 Min.
- Wissensmodule
- 55 Min.
Basis und dazu Anwendungsbereich, Rollen, biometrische Verbote, Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III, menschliche Aufsicht und Betreiberpflichten
Lernpfad · 8 Folgen
Führung
FürGeschäftsleitung und Führungskräfte
2 Std. 29 Min. Lernzeit gesamt
- Video
- 1 Std. 50 Min.
- Wissensmodule
- 39 Min.
Überblick, Rollen, verbotene Praktiken, KI-Kompetenz, Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III, Betreiberpflichten, Sanktionen und Haftung
Lernpfad · 26 Folgen
Vollständig
FürCompliance, Recht, Datenschutz, IT- und KI-Verantwortliche
8 Std. Lernzeit gesamt
- Video
- 5 Std. 59 Min.
- Wissensmodule
- 2 Std. 1 Min.
alle drei Bände der Reihe; einzelne Folgen eignen sich auch zum Nachschlagen
Wissensmodule ausprobieren: eine Beispielfrage
So arbeiten die Wissensmodule: Sie wählen eine Antwort und lesen, warum sie zutrifft oder nicht. Die Frage stammt aus dem Modul zu Folge 9: Gibt es bei Art. 4 ein Bußgeld?
Probefrage · Wissensmodul zu Folge 9
KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO – und Band 1 im Überblick
In einem Fachbeitrag liest die Geschäftsleitung: „Wer die KI-Schulungspflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld in Millionenhöhe.“ Was trifft für die allermeisten Unternehmen zu?
Wählen Sie eine Antwort. Die Rückmeldung erscheint hier; ausgewertet wird nur in Ihrem Browser.
Für Unternehmen buchbar
KI-Schulung für Ihr Team ab 5 Personen: Live-Seminar und Nachweisakte
Sie buchen ein Live-Seminar von 120 Minuten mit Rechtsanwalt Theo Funk und eine Nachweisakte. Exklusive Termine finden online in Echtzeit oder vor Ort statt, offene Termine online. Nur für Unternehmen, ab 5 Teilnehmenden. Das Seminar ist in sich abgeschlossen: Ihre Beschäftigten müssen vorher nichts ansehen. Es gibt keine Aufzeichnung.
Das Live-Seminar: 120 Minuten zu den Werkzeugen, die Ihr Team nutzt
Rechtsanwalt Theo Funk hält jedes Seminar selbst, in Echtzeit. Es ist in sich abgeschlossen und setzt kein Vorwissen voraus. Vorab nennen Sie im Fragebogen Ihre KI-Werkzeuge, Einsatzbereiche und Fragen; daraus entstehen die Praxisfälle, im offenen Termin allgemein gehalten.
Dauer120 Minuten
Live-Seminar „KI-Kompetenz im Unternehmen“
- was Art. 4 KI-VO verlangt und was nicht
- Verbote und Transparenzpflichten im Arbeitsalltag
- Umgang mit Daten und Ergebnissen: was in ein KI-Werkzeug gehört, was nicht, und wie Ergebnisse kontrolliert werden
- Praxisfälle zu den Werkzeugen aus Ihrem Fragebogen
- Fragen der Teilnehmenden, live beantwortet
Dauer90 Minuten
Vertiefungsseminar für Führung oder Fachbereiche (optional)
- KI im Unternehmen organisieren: Zuständigkeiten und KI-Richtlinie
- Betreiberpflichten mit Blick auf die Hochrisiko-Stichtage 2. Dezember 2027 und 2. August 2028
- Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO im Einsatz
- bis 15 Teilnehmende, exklusiv, in sich abgeschlossen
Hinweise
- Exklusiver Termin: online in Echtzeit mit Bild und Ton oder vor Ort, bis 30 Teilnehmende. Offener Termin: online in Echtzeit, höchstens 24 Teilnehmende. So bleiben Rückfragen möglich.
- Es gibt keine Aufzeichnung. Wer verhindert ist, nimmt ohne Aufpreis an einem offenen Termin teil. Die Einzelheiten regeln die Seminarbedingungen.
- Teilnehmende können Fragen vorab über den Fragebogen einreichen. Rechtsanwalt Theo Funk beantwortet Fragen ausschließlich live im Seminar. Eine inhaltliche Nachbetreuung per E-Mail gehört nicht zur gebuchten Leistung.
- Termine: Neue Seminartermine vergeben wir ab Januar 2027. Ein Angebot können Sie schon jetzt anfragen.
- Sprache: Deutsch oder Englisch, ohne Aufpreis.
- Im Seminar zeigt Rechtsanwalt Theo Funk, nach welchem Schema sich KI-Werkzeuge einordnen lassen, und behandelt Ihre Werkzeuge typisierend, also nach Werkzeugart und üblichem Einsatz. Ein Ergebnis für Ihren Einzelfall gibt es nur in einem gesonderten Mandat.
- Folien, Skripte oder Handouts gibt es nicht: Die Inhalte vermittelt Rechtsanwalt Theo Funk live im Seminar. Schriftlich erhalten Sie die Nachweisakte und die Teilnahmebestätigungen.
- Im offenen Termin bleiben die Praxisfälle allgemein; Interna Ihres Unternehmens besprechen Sie im exklusiven Termin.
So läuft es ab: von der Anfrage bis zur Nachweisakte
Anfrage
ca. 3 MinutenIm Formular nennen Sie Unternehmen, Zahl der Teilnehmenden, Format und Wunschzeitraum. Angaben zu Ihren KI-Werkzeugen sind freiwillig. Sie bestätigen, dass Sie für ein Unternehmen anfragen.
Angebot
nach Eingang Ihrer AnfrageSie erhalten Angebot, Seminarbedingungen und das Datenschutz- und Technikblatt per E-Mail. Vorher prüft die Kanzlei, ob eine Interessenkollision besteht.
Annahme und Termin
nach Ihrem ZeitplanSie nehmen das Angebot in Textform an, etwa per E-Mail, wählen den Termin und stimmen der Rechnung als PDF zu.
Einladung und Fragebogen
in der Regel 1 WerktagSie erhalten einen Einladungstext für Ihre Beschäftigten, den Termin-Link, das Infoblatt für den Betriebsrat und den Vorab-Fragebogen zu Werkzeugen, Einsatzbereichen und Fragen.
Live-Seminar
120 MinutenRechtsanwalt Theo Funk schult Ihr Team in Echtzeit, online oder vor Ort. Es gibt keine Aufzeichnung. Die Kanzlei stellt fest, wer teilgenommen hat.
Nachweisakte und Rechnung
in der Regel 3 WerktageSie erhalten die unterschriebene Nachweisakte als PDF und die Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Was die KI-Schulung für Ihr Team kostet
Zwei Formate, beide mit Live-Seminar und Nachweisakte. Der Preis folgt einer festen Formel; der Rechner zeigt ihn für Ihre Teamgröße. Netto zzgl. USt., nur für Unternehmen, auf Rechnung. Arbeitszeit je Person: 120 Minuten.
Preisrechner · nur im Browser
Geben Sie die Zahl der Teilnehmenden ein. Die Nettopreise beider Formate erscheinen hier.
ab 5 Teilnehmenden, bis 30 je Termin
Exklusiver Termin
790 € je Termin+ 39 € je Teilnehmende
netto zzgl. USt.
- eigenes Live-Seminar (120 Minuten) nur für Ihr Team
- Termin nach Absprache, online in Echtzeit; vor Ort auf Anfrage
- Praxisfälle zu Ihren Werkzeugen und Abläufen, typisierend behandelt; Interna können offen besprochen werden
- bis 30 Teilnehmende je Termin; jeder weitere Termin für Ihr Unternehmen 690 € + 39 € je Person
- Einladungstext, Infoblatt für den Betriebsrat und Nachweisakte mit Rollenmatrix
- Teilnahme an einem offenen Termin für Verhinderte, ohne Aufpreis
5–8 Personen je Unternehmen, höchstens 24 je Termin
Offener Termin
129 € je Teilnehmende
netto zzgl. USt.
- Live-Seminar (120 Minuten) online, gemeinsam mit Teams anderer Unternehmen
- feste Termine, höchstens 24 Teilnehmende je Termin
- 5 bis 8 Personen je Unternehmen; ab 9 Personen gilt der exklusive Termin
- Praxisfälle zu den genannten Werkzeugen, ohne Interna einzelner Unternehmen
- eigene Nachweisakte für Ihr Unternehmen, mit Infoblatt für den Betriebsrat
- Teilnahme an einem weiteren offenen Termin für Verhinderte, ohne Aufpreis
| Teilnehmende | Exklusiver Termin | Offener Termin |
|---|---|---|
| 5 | 985 € | 645 € |
| 10 | 1.180 € | nur für 5–8 |
| 15 | 1.375 € | nur für 5–8 |
| 25 | 1.765 € | nur für 5–8 |
| 30 | 1.960 € | nur für 5–8 |
| 50 | 3.430 € 2 Termine | nur für 5–8 |
Zusatzleistungen
- Vertiefungsseminar für Führung oder Fachbereiche: 90 Minuten, bis 15 Teilnehmende, exklusiv590 € netto zzgl. USt.
- Seminar vor Ort in Ihrem Unternehmenauf Anfrage, zzgl. Reisekosten
- Seminar auf Englischohne Aufpreis
Alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB). Gebucht wird ab 5 Teilnehmenden; die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gegenstand der Buchung sind Live-Seminar und Nachweisakte. Videoreihe, Wissensmodule und Wissenscheck sind ein kostenfreies Angebot für alle und nicht Teil der Buchung.
Ihr Schulungsnachweis: was die Nachweisakte enthält
Kein Zertifikat, sondern eine Akte, die sagt, was sie belegt: die Maßnahme und die Teilnahme, nicht die Kenntnisse. Die Akte enthält die Angaben, die die Bundesnetzagentur für die Dokumentation nennt: Art der Maßnahme, inhaltlicher und zeitlicher Umfang, teilnehmende Personen. Dazu kommen Rechtsstand und Rollenbezug.
- Art der Maßnahme, Inhalte, zeitlicher Umfang und Datum
- Rechtsstand der Inhalte mit Fundstelle
- teilnehmende Personen, deren Live-Teilnahme die Kanzlei festgestellt hat
- Teilnahmebestätigung für jede teilnehmende Person
- Rollenmatrix: Einsatzbereiche nach Ihrem Fragebogen und die Themen, die je Bereich im Vordergrund standen
- Empfehlung, wann eine Auffrischung sinnvoll ist
- Infoblatt für den Betriebsrat
- keine Punktzahlen, keine Lernstände einzelner Beschäftigter
- unterschrieben von Rechtsanwalt Theo Funk, als PDF
Teilnahmebestätigung
Nachweisakte
Angebot für Ihr Team anfragen
Rechtsanwalt Theo Funk · Rechtsanwaltskammer Bamberg · +49 951 16099520
Nennen Sie Unternehmen, Zahl der Teilnehmenden, Format und Wunschzeitraum; Angaben zu Ihren KI-Werkzeugen sind freiwillig. Angebot und Seminarbedingungen erhalten Sie per E-Mail, von Rechtsanwalt Theo Funk selbst. Die Anfrage ist unverbindlich.
Warum ein Rechtsanwalt schult
Theo Funk
Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskammer Bamberg
Theo Funk ist Rechtsanwalt in Bamberg und berät Unternehmen zur KI-Verordnung, zum Digital Services Act und zu weiteren Regeln des EU-Digitalrechts. Wer KI-Werkzeuge nutzt, steht vor Rechtsfragen: Welche Daten dürfen eingegeben werden? Wie sind Ergebnisse zu kontrollieren? Was muss gekennzeichnet werden? Theo Funk hält jedes Seminar selbst, beantwortet diese Fragen live und unterschreibt die Nachweisakte. Als Rechtsanwalt ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über die Angaben in Ihrem Fragebogen.
- hält jedes Seminar selbst, live, auf Deutsch oder Englisch
- beantwortet die Fragen Ihrer Beschäftigten im Seminar
- unterschreibt die Nachweisakte
- verantwortet Inhalt und Prüfung der 26 Folgen der Videoreihe
- zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO)
Was dieses Angebot nicht ist
Kein Zertifikat, keine amtliche Bestätigung
Für Art. 4 gibt es keine amtliche Zertifizierung und keine Stelle, die Schulungen dafür bestätigt. Teilnahmebestätigung und Nachweisakte belegen Maßnahme und Teilnahme; Kenntnisse bewerten sie nicht.
Keine Garantie für ein Kompetenzniveau
Art. 4 verlangt Maßnahmen, kein bestimmtes Ergebnis. Das Seminar ist ein Baustein Ihrer Art.-4-Maßnahmen. Welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von Rolle und Einsatzkontext ab.
Keine Einzelfallberatung
Im Seminar behandelt Rechtsanwalt Theo Funk Ihre Werkzeuge typisierend: Prüfschema ja, Ergebnis für den Einzelfall nein. Eine verbindliche Prüfung Ihrer KI-Systeme, Verträge oder Prozesse ist ein gesondertes Mandat; mehr unter Beratung zur KI-Verordnung.
Synthetische Stimme in der Videoreihe
Die 26 Folgen der kostenfreien Videoreihe sind mit synthetischer Stimme vertont. Inhalt, Prüfung und Verantwortung liegen bei Rechtsanwalt Theo Funk. Das Live-Seminar hält er selbst.
Kein Angebot für Verbraucher
Buchen können nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, ab 5 Teilnehmenden. Für Einzelpersonen und kleinere Teams steht die Videoreihe kostenfrei bereit.
Häufige Fragen zur KI-Schulung für Unternehmen
Müssen wir unsere Beschäftigten zu KI schulen?
Setzt Ihr Unternehmen KI-Systeme ein, etwa Chat-Assistenten oder Übersetzungswerkzeuge, muss es Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz der Beschäftigten zu unterstützen, die mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Systeme befasst sind. Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025, in heutiger Fassung seit dem 27. Juli 2026. „KI-Schulungspflicht“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung; eine bestimmte Schulung ist nicht vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur nennt Formate vom Selbstlernprogramm bis zur mehrstufigen Fortbildung. Zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, Einsatzkontext und die Personen, bei denen KI-Systeme eingesetzt werden. Mehr dazu: Was die KI-Schulungspflicht bedeutet.
Gibt es ein Bußgeld, wenn wir keine Maßnahmen ergreifen?
In Deutschland ist Art. 4 derzeit nicht bußgeldbewehrt: Er steht in keiner Bußgeldstufe des Art. 99 KI-VO, und § 15 KI-MIG nennt ihn nicht. Eine Ausnahme betrifft nur Anbieter unter Aufsicht des KI-Büros der Europäischen Kommission (Art. 75c Abs. 4). Folgenlos ist Art. 4 trotzdem nicht: Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen der Marktüberwachung nach Ihren Maßnahmen fragen, die Mitgliedstaaten können nach Art. 99 Abs. 1 auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen vorsehen, und bei der Bemessung von Geldbußen wegen anderer Verstöße können ergriffene Maßnahmen berücksichtigt werden (Art. 99 Abs. 7).
Reicht es, wenn alle ein Video schauen?
Art. 4 KI-VO schreibt kein bestimmtes Format vor. Auch ein Selbstlernangebot kann eine Maßnahme sein. Zu berücksichtigen sind Rolle und Einsatzkontext: Wer im Personalwesen Bewerbungen mit KI vorsortiert, braucht anderes Wissen als jemand, der Texte übersetzen lässt. Nach den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission genügt der bloße Verweis auf die Gebrauchsanweisung eines Werkzeugs nicht. Die kostenfreie Videoreihe bietet Lernpfade nach Rolle. Separat buchbar ist das in sich abgeschlossene Live-Seminar mit Praxisfällen zu den im Fragebogen genannten Werkzeugen; im offenen Termin bleiben die Beispiele allgemein.
Warum gibt es für die KI-Schulung kein Zertifikat?
Für Art. 4 KI-VO gibt es keine amtliche Zertifizierung und keine Stelle, die Schulungen dafür bestätigt. Nach den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission ist kein Zertifikat nötig; ein internes Verzeichnis der Maßnahmen genügt. Ein Dokument mit dem Titel „Zertifikat“ würde nicht mehr belegen als eine Teilnahmebestätigung. Beim Live-Seminar erhalten Sie Teilnahmebestätigungen und eine Nachweisakte. Die Akte dokumentiert die Maßnahme, den Rollenbezug und die festgestellte Live-Teilnahme; Kenntnisse bewertet sie nicht.
Was kostet die KI-Schulung für unser Team?
Der exklusive Termin nur für Ihr Unternehmen kostet 790 € je Termin plus 39 € je teilnehmende Person, bis 30 Personen je Termin; bei 15 Teilnehmenden sind das 1.375 €. Jeder weitere Termin für dasselbe Unternehmen kostet 690 € plus 39 € je Person. Im offenen Termin mit Teams anderer Unternehmen zahlen Sie 129 € je Person, für 5 bis 8 Personen je Unternehmen; bei 5 Personen also 645 €. Beide Formate umfassen das Live-Seminar von 120 Minuten und eine Nachweisakte. Das optionale Vertiefungsseminar (90 Minuten, exklusiv, bis 15 Teilnehmende) kostet 590 €. Alle Preise netto zzgl. USt., nur für Unternehmen, auf Rechnung. Die Videoreihe ist kostenfrei und gehört nicht zur Buchung.
Wie viel Arbeitszeit kostet das unsere Beschäftigten?
120 Minuten für das Live-Seminar, für Führung oder Fachbereiche optional weitere 90 Minuten im Vertiefungsseminar. Mehr verlangt das Seminar nicht: Es ist in sich abgeschlossen und baut nicht auf den Videos auf. Wer freiwillig vertiefen möchte, findet in der kostenfreien Videoreihe Lernpfade von etwa 90 Minuten (Basis) bis etwa 8 Stunden (vollständig), jeweils mit Wissensmodulen.
Findet die KI-Schulung online statt?
Die KI-Schulung findet online in Echtzeit mit Bild und Ton statt. Exklusive Termine sind auf Anfrage auch vor Ort in Ihrem Unternehmen möglich, zzgl. Reisekosten. Im exklusiven Termin nimmt nur Ihr Team teil, mit bis zu 30 Personen; Interna können besprochen werden. Im offenen Termin nehmen 5 bis 8 Personen je Unternehmen teil, höchstens 24 insgesamt. Dort bleiben Praxisfälle allgemein und enthalten keine Interna einzelner Unternehmen. In beiden Formaten gibt es keine Aufzeichnung. Fragen beantwortet Rechtsanwalt Theo Funk live.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Das hängt von Ihrem Betrieb ab. Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen bestimmt der Betriebsrat mit (§ 98 BetrVG); ob ein extern gebuchtes Seminar dazu zählt, klärt Ihr Unternehmen vor dem Termin. Mitbestimmung kann außerdem entstehen, wenn Lerndaten einzelner Beschäftigter elektronisch an den Arbeitgeber gehen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Deshalb übermittelt die Kanzlei keine Punktzahlen und keine Lernstände; sie dokumentiert nur die festgestellte Live-Teilnahme, in der Anwesenheitsliste und in der Nachweisakte. Ein Infoblatt für den Betriebsrat erhalten Sie mit der Einladung.
Welche Daten verarbeitet die Kanzlei, und was erfährt der Arbeitgeber?
Für Seminar und Nachweisakte verarbeitet die Kanzlei die Namen der Teilnehmenden, die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson und die festgestellte Anwesenheit. Hinzu kommen Ihre Angaben im Fragebogen, etwa zu KI-Werkzeugen, Einsatzbereichen und Fragen. Ihr Unternehmen erhält die Anwesenheitsliste und die Nachweisakte, keine Punktzahlen oder Lernstände. Das Seminar wird nicht aufgezeichnet. Für das Online-Seminar setzt die Kanzlei ein Webinar-Werkzeug mit Verarbeitung in der EU ein; die beteiligten Dienstleister nennt das Datenschutz- und Technikblatt, das Sie mit dem Angebot erhalten. Den Wissenscheck der kostenfreien Videoreihe wertet nur Ihr Browser aus; die Kanzlei erhält davon nichts. Rechtsanwalt Theo Funk ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über Ihre Angaben im Fragebogen.
Gehören freie Mitarbeitende, Leiharbeitskräfte und Dienstleister dazu?
Art. 4 KI-VO erfasst neben dem eigenen Personal auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dazu können Leiharbeitskräfte, freie Mitarbeitende und je nach Gestaltung auch Personal von Dienstleistern gehören. Diese Personen können am Seminar teilnehmen, zählen bei der Zahl der Teilnehmenden mit und stehen bei festgestellter Live-Teilnahme in Ihrer Nachweisakte. Gebucht wird über Ihr Unternehmen.
Was ist, wenn jemand am Seminartermin fehlt?
Wer am Live-Seminar verhindert ist, nimmt ohne Aufpreis an einem der nächsten offenen Termine teil, online und mit allgemein gehaltenen Praxisfällen. Die Kanzlei stellt dort die Teilnahme fest und ergänzt die Nachweisakte Ihres Unternehmens. Eine Aufzeichnung gibt es nicht, denn das Seminar lebt von den Fragen, die live gestellt werden. Einzelheiten, etwa Fristen für die Umbuchung, regeln die Seminarbedingungen.
Quellen und Fundstellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), ABl. L vom 12.07.2024, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI-Verordnung, u. a. Neufassung des Art. 4), ABl. L vom 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, EUR-Lex
- KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG), § 15, gesetze-im-internet.de (abgerufen 16.10.2026)
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO (Juni 2025, zur Fassung vor der VO (EU) 2026/1744)
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (zuletzt aktualisiert 27.07.2026)
- Betriebsverfassungsgesetz, § 98 (Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen), gesetze-im-internet.de
- Betriebsverfassungsgesetz, § 87 (Mitbestimmungsrechte), gesetze-im-internet.de
Autor Theo Funk, Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Bamberg)
Zuletzt geprüft · Veröffentlicht
Kanzlei Theo Funk, Bamberg – KI-Schulung für Unternehmen
Rechtsanwalt Theo Funk schult Ihr Team zur KI-Verordnung, live online oder vor Ort. Er berät Unternehmen im EU-Digitalrecht: KI-Verordnung, Digital Services Act, Datenschutz und NIS2. Für ein Angebot genügen Unternehmen, Zahl der Teilnehmenden und Wunschzeitraum.
Telefon +49 951 16099520 · office@kanzlei-theofunk.de · Troppauplatz 1d, 96052 Bamberg
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