Tätigkeitsfeld · EU-Digitalregulierung

Rechtsanwalt für den Digital Services Act — für Plattformen und Vermittlungsdienste

Die Kanzlei Theo Funk berät Anbieter von Vermittlungsdiensten zu ihren Pflichten aus der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) — von der Pflichtenprüfung nach Dienstkategorie bis zur Behördenkorrespondenz und Verteidigung in Aufsichtsverfahren.

Festpreispakete verfügbar — zu den Honoraren.

Wen wir beraten

Die Kanzlei berät zwei Gruppen von Mandanten. Zum einen Anbieter mit Sitz außerhalb der EU — Plattformen, Marktplätze, Hosting-Anbieter und andere Vermittlungsdienste —, die Dienste für Nutzer in der Union anbieten und damit in den räumlichen Anwendungsbereich des DSA fallen (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 lit. d, e DSA). Zum anderen Anbieter mit Sitz in der EU, die klären müssen, welche Stufe des DSA-Pflichtenkatalogs auf ihren Dienst anwendbar ist und wie sie die daraus folgenden Pflichten in Produkt, Prozesse und Dokumentation übersetzen.

Typische Mandate betreffen Social- und Community-Plattformen, Online-Marktplätze, SaaS-Produkte mit Hosting-Funktionalität, App-Vertriebsdienste sowie Infrastrukturanbieter, die prüfen, ob sie als reine Durchleitung, Caching- oder Hosting-Dienst einzuordnen sind.

Beratungsfelder

Pflichten-Zuordnung nach Dienstkategorie

Der DSA ordnet Pflichten kumulativ nach Dienstkategorie zu (Kapitel III, Art. 11 ff.): Pflichten für alle Vermittlungsdienste, zusätzliche Pflichten für Hosting-Dienste, weitere Pflichten für Online-Plattformen und Marktplätze. Wir klären, in welche Kategorie ein Dienst fällt und welche konkreten Pflichten aus dieser Einordnung folgen.

Transparenz-, Melde- und Begründungspflichten

Umsetzung von Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA), Begründungen für Moderationsentscheidungen (Statement of Reasons, Art. 17 DSA), internen Beschwerdemanagementsystemen (Art. 20 DSA) und Transparenzberichten (Art. 15, 24 DSA) — rechtlich geprüft und im Tagesbetrieb praktikabel.

VLOP-Abgrenzung

Prüfung, ob ein Dienst sich der Schwelle zur Benennung als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine nähert (Art. 33 DSA: durchschnittlich 45 Millionen aktive monatliche Nutzer in der Union), der Methodik zur Zählung aktiver Nutzer sowie der Folgen einer Benennungsentscheidung.

Behördenkorrespondenz

Kommunikation mit den Koordinatoren für digitale Dienste und weiteren zuständigen Behörden — in Deutschland die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste —, einschließlich Reaktionen auf Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder zur Auskunftserteilung (Art. 9, 10 DSA).

Verfahren und Verteidigung

Vertretung und Verteidigung in Aufsichts- und Durchsetzungsverfahren nach DSA und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Stellungnahmen auf Auskunftsersuchen, Schriftsätze im Verwaltungsverfahren und Rechtsbehelfe gegen Aufsichtsmaßnahmen.

DSA-Workshops

Strukturierte Inhouse-Workshops, die Rechts-, Produkt- und Trust-&-Safety-Teams durch die für ihren Dienst relevanten DSA-Pflichten führen. Details: DSA-Workshops.

Arbeitsweise

Die DSA-Beratung erfolgt im gesonderten Mandat mit definiertem Umfang. Für wiederkehrende, klar umrissene Aufgaben bietet die Kanzlei Festpreispakete an; die aktuelle Paketstruktur ist auf der Honorarseite dargestellt. Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch. Berührt ein Mandat benachbarte Regime — DSGVO, KI-Verordnung, P2B-Verordnung —, werden die Schnittstellen benannt und im selben Mandat mitbehandelt oder gesondert beauftragt.

Vertreterfunktion nach Art. 13 DSA

Regingada UG (haftungsbeschränkt)

Anbieter ohne Niederlassung in der Union müssen einen Rechtsvertreter in einem Mitgliedstaat benennen (Art. 13 DSA). Die Kanzlei berät zu Reichweite und Folgen dieser Pflicht. Die benannte Vertreterfunktion selbst übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) — eine rechtlich selbständige Gesellschaft des Kanzleiinhabers.

Benannte Vertreterfunktion: Regingada UG (haftungsbeschränkt) — gesonderter Vertrag, keine Rechtsberatung. Rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die Kanzlei Theo Funk im eigenen Mandat.

Ihr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Theo Funk

Rechtsanwalt Theo Funk ist in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg (Mitgliedskammer der Bundesrechtsanwaltskammer / BRAK); die Zulassung ist im amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis öffentlich überprüfbar. Tätigkeitsschwerpunkte sind die EU-Digitalregulierung — der Digital Services Act, die KI-Verordnung und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Profil: Rechtsanwalt Theo Funk.

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