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Why EU Representation Is Required
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Warum eine EU-Vertretung erforderlich ist

EU Representation
Gesetzliche Vertretung

Woraus sich die Pflicht ergibt

Anbieter digitaler Dienste, personenbezogener Datenverarbeitung oder KI-Systeme ohne Niederlassung in der EU können nach mehreren EU-Rechtsakten verpflichtet sein, einen Vertreter in der Union zu benennen: Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO sowie Art. 22/54 KI-VO. Ohne die erforderliche Benennung besteht ab dem ersten Tag ein Compliance-Verstoß.

  • Art. 13 DSA — gesetzlicher Vertreter für Vermittlungsdienste
  • Art. 27 DSGVO — Vertreter für Verantwortliche/Auftragsverarbeiter außerhalb der EU
  • Art. 22 & 54 KI-VO — Bevollmächtigter für Hochrisiko-KI und GPAI-Modelle
  • Zustellungsadresse für Behörden, Gerichte und betroffene Personen in der EU
  • Koordination mit Digital Services Coordinators und Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  • Vermeidung von Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgeldern
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