Theo Funk
Rechtsanwalt — EU-Digitalregulierung
Rechtsanwalt Theo Funk berät Unternehmen zu Fragen des EU-Digitalrechts. Tätigkeitsschwerpunkte sind der Digital Services Act (DSA), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die KI-Verordnung (KI-VO).
Im Mittelpunkt der Beratung stehen Gap-Analysen, Compliance-Audits sowie die Entwicklung passgenauer Umsetzungs- und Risikominderungsstrategien für digitale Dienste, Plattformbetreiber sowie KI-Anbieter und -Betreiber. Ergänzend berät die Kanzlei Mandanten ohne Niederlassung in der EU zu deren Vertreterpflichten gem. Art. 27 DSGVO, Art. 13 DSA und Art. 22, 54 KI-VO; die benannte Vertreterfunktion selbst übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) — eine rechtlich selbständige Gesellschaft des Kanzleiinhabers — im gesonderten Vertrag. Zudem übernimmt Rechtsanwalt Theo Funk in begrenztem Umfang Mandate im Erbrecht, vorwiegend in materiell-rechtlich anspruchsvollen Konstellationen mit vermehrtem akademischem Rechercheaufwand, für Mandanten in und um Bamberg.
Digital Services Act
KI-Verordnung
Digitale-Dienste-Gesetz
