Transparente Vergütung für EU-Digital-Compliance
Festpreispakete für planbare Budgets, Stundenabrechnung für darüber hinausgehende Mandate. Alle Konditionen werden vor Mandatsübernahme in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG in Textform festgehalten.
Die Preise auf dieser Seite sind Nettopreise für Unternehmen. Die Honorartabelle für Streitigkeiten aus Coaching-Verträgen (Bruttopreise für Privatpersonen und Solo-Selbstständige) finden Sie weiter unten.
Stundensatz
175 € pro Stunde, netto · Abrechnung im 6-Minuten-TaktBei Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB, § 2 UStG) mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Reverse Charge gem. § 3a Abs. 2 UStG (EU-B2B) bzw. Nicht-Steuerbarkeit bei Drittlandsleistungen.
Festpreispakete
DSA Quick Scan
Kompakte Einstiegsanalyse zur ersten Risikoeinschätzung.
890 €netto
ca. 6 Stunden Aufwand
- Scoping-Call (45 Minuten)
- Provider-Klassifikation nach Art. 3 DSA
- Top-5 Findings & Risikohinweise
- Kompakter Report (3–5 Seiten)
Gap-Analyse & Due Diligence Report
Vollständige DSA-Compliance-Bewertung mit priorisierter Roadmap.
2.250 €netto
ca. 14 Stunden Aufwand
- Intake & Scoping (1 h)
- Provider-Klassifikation (1 h)
- Dokumenten-Review, ToS & Policies (2 h)
- Obligations-Mapping Art. 11–28 DSA (2,5 h)
- Risk Assessment & Gap-Identifikation (2 h)
- Cross-Regime-Check: AI Act, GDPR, P2B (1 h)
- Report mit Executive Summary & Roadmap (2,5 h)
- Findings Call (1 h) & Revisionsrunde (1 h)
Full Compliance Review
Umfassende Prüfung inkl. AI Act, Vendor-Review und Policy-Drafting.
3.750 €netto
ca. 25 Stunden Aufwand
- Alle Leistungen der Gap-Analyse
- AI Act Conformity Pre-Assessment
- Vendor- & Sub-Processor-Review
- Policy-Drafting-Empfehlungen
- Transparency-Report-Template
- Erweiterte Workshop-Session (2 h)
Flagship Engagement
Enterprise — dedizierter EU-Digital-Compliance-Mandant
Für Unternehmen mit signifikanter EU-Marktpräsenz und laufendem Bedarf an strategischer Regulierungsbegleitung. Dediziertes Retainer-Mandat mit laufender Beratung zu Art.-27-DSGVO-, Art.-13-DSA- und Art.-22/54-AI-Act-Vertreterpflichten (Art. 54 seit 02.08.2025; Art. 22 ab 12/2027 bzw. 08/2028) und fortlaufender Regulierungsbegleitung (benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (haftungsbeschränkt), gesonderter Vertrag), priorisierter Reaktionszeit und regelmäßigen Board-Briefings.
- DSA-Vertreterpflichten komplett begleitet: Art. 11 DSA (Contact Point Behörden) und Art. 13 DSA — Benennungs-Setup und laufende rechtliche Begleitung für Nicht-EU-Anbieter; benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (gesonderter Vertrag)
- AI-Act-Bevollmächtigten-Pflichten: Beratung und Begleitung zu Art. 22 AI Act (Hochrisiko-KI-Systeme) und/oder Art. 54 AI Act (GPAI-Modelle) — je nach Produkt-Portfolio; einschließlich EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49) und Serious-Incident-Reporting (Art. 72–73); benannte Funktion auf Wunsch: Regingada UG (gesonderter Vertrag)
- DSGVO-Begleitung: Art.-27-Vertreterpflichten und laufende Datenschutzbegleitung; benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (haftungsbeschränkt), über gesonderten Vertrag
- Quartalsweise Compliance-Reviews (DSA, AI Act, DMA, P2B, GDPR-Cross-Check)
- Priority-Response-SLA: Erstreaktion binnen 24 h, Werktags-Support
- Regulatorisches Early-Warning-System (BNetzA, BayLDA, EU-Kommission, BRAK)
- Maßgeschneiderte Policy- und Vertragsdokumentation (ToS, Transparenzberichte, DPA)
- Direkte Behörden- und Regulator-Liaison
- C-Level- und Board-Briefings zu neuen Regulierungsentwicklungen
Der Retainer arbeitet Hand in Hand mit der benannten Vertreterin Regingada UG: gesonderter Vertrag, koordiniertes Onboarding — kein Paketpreis.
*KMU-Konditionen gelten für außergerichtliche Kanzlei-Leistungen, nicht für den Vertretungsvertrag der Regingada UG.
Projekt-Engagement ab
25.000 €
individueller Scope · netto
KMU-qualifiziert: ab 20.000 € — KMU-Programmkonditionen*
Monats-Retainer ab
2.500 €
inkl. Stundenkontingent · netto
KMU-qualifiziert: ab 2.000 € — KMU-Programmkonditionen*
Alternativ nach Stundensatz gemäß Vergütungsvereinbarung.
Vergabe ausschließlich nach individueller Scope-Abstimmung im Erstgespräch.
Honorarstruktur im Überblick
Je nach Leistungsbereich gelten unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen. Stundensatz und Festpreispakete beziehen sich auf Beratung und außergerichtliche Tätigkeit.
§ 34 RVG
Rechtsberatung & Compliance
Gap-Analysen, Due Diligence, laufende Compliance-Beratung, Gutachten und Stellungnahmen zu DSA und AI Act.
Frei vereinbar per Vergütungsvereinbarung. Konkret: Stundensatz oder Festpreispaket (siehe oben).
§ 3a RVG
Außergerichtliche Vertretung
Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden in DSA- und AI-Act-Verfahren (die benannte Vertreterfunktion nach Art. 13 DSA / Art. 22, 54 AI Act (Art. 54 seit 02.08.2025; Art. 22 ab 12/2027 bzw. 08/2028) liegt bei der Regingada UG — gesonderter Vertrag), Behördenschriftsätze, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, vorprozessuale Korrespondenz.
Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Monats-Retainer), alternativ gesetzliche Geschäftsgebühren nach VV RVG Nr. 2300 ff.
VV RVG 3100 ff.
Gerichtliche Vertretung
Klage- und Widerspruchsverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten, einstweilige Verfügungen, Vertretung in Bußgeldverfahren.
Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Eine Vergütungsvereinbarung ist möglich, darf die gesetzlichen Gebühren aber nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).
Honorartabelle für Streitigkeiten aus Coaching- und Mentoring-Verträgen (FernUSG), Privatpersonen und Solo-Selbstständige: Erstgespräch kostenfrei, feste Bruttobeträge je Schritt – siehe Abschnitt „Streitigkeiten aus Coaching- und Mentoring-Verträgen“.
Ergänzendes Angebot
KMU- & Early-Stage-Programm
EU-Digital-Compliance ist auch für Unternehmen in Wachstumsphasen relevant — und zugänglich. Das Programm bietet qualifizierenden KMU und Early-Stage-Companies 20 % reduzierte Konditionen auf alle außergerichtlichen Leistungen.
Qualifikation · EU-Empfehlung 2003/361/EG
Programm-Konditionen
| Leistung | Listenpreis | KMU-Programm |
|---|---|---|
| Stundensatz | 175 € | 140 € |
| DSA Quick Scan | 890 € | 710 € |
| Gap-Analyse & DD Report | 2.250 € | 1.800 € |
| Full Compliance Review | 3.750 € | 3.000 € |
Nachweis durch Handelsregisterauszug, aktuellen Jahresabschluss oder Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs. Programm-Konditionen gelten für die ersten zwölf Monate der Mandatsbeziehung, danach automatische Anpassung auf Listenpreis. Kapazitätsbedingt begrenzt auf drei parallele Programm-Mandate. Die Reduktion gilt ausschließlich für außergerichtliche Beratung und Vertretung gem. § 34 RVG; für gerichtliche Vertretung darf das gesetzliche Mindesthonorar gem. § 49b Abs. 1 BRAO nicht unterschritten werden.
Honorartabelle · Unternehmen · Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer
NIS2-Compliance im Mittelstand (BSIG)
Festpreise für die Bausteine der Seite NIS2-Compliance für den Mittelstand: Sie wissen vor der Beauftragung, was der einzelne Schritt kostet. Jeder Baustein umfasst den beschriebenen Leistungsumfang; kein technisches Audit, keine ISMS-Einführung, keine Nachweisprüfung nach § 39 BSIG. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie in Textform (§ 3a RVG) vor Beginn.
Ersteinschätzung
0 €
kostenfrei · bis 20 Minuten
Video oder Telefon: welche Einrichtungsart in Betracht kommt, welche Schritte anstehen und was sie kosten. Ohne Prüfung von Unterlagen, ohne Vermerk, ohne Mandat.
Betroffenheitsprüfung mit Einstufungsvermerk
2.390 €
Festpreis · Konzern, Verbund oder Lieferkette 3.900 €
Prüfung nach § 28 BSIG (Einrichtungsart, Schwellenwerte mit Konzernzahlen, Ausnahmen der Absätze 3, 5 und 6), datierter Vermerk mit Begründung für die Akte der Geschäftsleitung, Pflichtenübersicht, Besprechung des Ergebnisses.
BSI-Registrierung begleiten oder nachholen
1.390 €
Festpreis · im Paket mit dem Vermerk 3.290 €
Geprüfter Angabensatz nach § 33 Abs. 1 BSIG, Begleitung der Eingabe im BSI-Portal über das Unternehmenskonto, Dokumentation von Zeitpunkt und Grundlage, Hinweise zur Änderungsmitteilung nach § 33 Abs. 5 BSIG.
Geschäftsleitungs-Briefing nach § 38 BSIG
690 €
Festpreis · online · 2,5 bis 3 Stunden · bis 3 Personen
Auf Ihr Unternehmen bezogene Schulung nach § 38 Abs. 3 BSIG (Risiken, Risikomanagementpraktiken, Auswirkungen auf die eigenen Dienste) mit Teilnahmenachweis und Dokumentation von Inhalten, Datum und Dauer.
Paket Geschäftsleitung
990 €
Festpreis · Briefing inklusive
Briefing plus Pflichtenübersicht nach § 38 BSIG, Beschlussvorlage zu Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen nach § 30 BSIG und Muster für die laufende Dokumentation.
Gap-Priorisierung zu § 30 BSIG
1.690 €
Festpreis · gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister
Sichtung der vorhandenen Unterlagen, ein Workshop von zwei Stunden mit Ihrem IT-Dienstleister, nach Pflicht und Risiko geordnete Liste der offenen Punkte in den zehn Maßnahmenbereichen. Kein technisches Audit.
NIS2-Fragebogen oder Kundenklauseln
790 €
Festpreis je Fragebogen oder Klauselsatz · jeder weitere 390 €
Einschätzung, was gesetzlich geschuldet und was nur vertraglich verlangt ist, mit Formulierungsvorschlägen für die Antwort an Ihren Kunden (bis etwa 30 Fragen oder ein Klauselsatz).
Meldeprozess nach § 32 BSIG
1.290 €
Festpreis · Vorfallbegleitung nach Zeit, 175 € je Stunde
Meldeablauf für 24 Stunden, 72 Stunden und einen Monat, abgestimmt mit der Meldung nach Art. 33 DSGVO, Zuständigkeiten, Vorlagen, ein Abstimmungstermin. Kein Bereitschaftsdienst.
Startpaket Mittelstand
3.990 €
Festpreis · statt 4.470 € einzeln
Einstufungsvermerk, BSI-Registrierung und Geschäftsleitungs-Briefing in einem Auftrag, mit einem gemeinsamen Abschlussgespräch.
Laufende NIS2-Rechtsbegleitung (optional)
349 €
je Monat · kündbar zum Monatsende
Beobachtung von Gesetzes- und BSI-Änderungen, Fristenkalender, zwei Beratungsstunden je Monat, jährliche Aktualisierung des Einstufungsvermerks.
Alle Beträge netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Festpreise gelten für den beschriebenen Umfang; Erweiterungen nach Zeitaufwand zum Stundensatz von 175 € (KMU-Programm 140 €). Die NIS2-Festpreise sind bereits für den Mittelstand kalkuliert; der Nachlass des KMU-Programms gilt für den Stundensatz, nicht zusätzlich auf diese Festpreise. Kein Erfolgshonorar. Die Ersteinschätzung begründet kein Mandat; ein Mandat entsteht erst durch Ihre ausdrückliche Beauftragung. Stand: September 2026.
Honorartabelle · Privatpersonen und Solo-Selbstständige · Bruttopreise
Streitigkeiten aus Coaching- und Mentoring-Verträgen (FernUSG)
Honorare für Mandate, in denen es um die Rückforderung von Zahlungen, den Widerruf oder die Kündigung eines Online-Coachings oder um die Abwehr von Raten, Inkasso und Mahnbescheid geht – für Privatpersonen und Solo-Selbstständige, die ein solches Programm gekauft haben. Abweichend von den übrigen Angaben dieser Seite sind alle Beträge in diesem Abschnitt Gesamtpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer (Nettobetrag in Klammern). Nach jedem Schritt entscheiden Sie neu. Ablauf, Beispielrechnung und Anfrage auf der Seite Coaching-Vertrag kündigen: Prüfung durch Rechtsanwalt Theo Funk.
Schritt 1 · Erstgespräch
0 €
kostenfrei · bis 20 Minuten
Video oder Telefon, ohne Prüfung der Unterlagen, ohne Zusage und ohne Tätigkeit gegenüber dem Anbieter. Sie erfahren, welche Wertstufe gilt und was der nächste Schritt kostet.
Schritt 2 · Prüfung mit schriftlicher Einschätzung
299 €
fester Betrag (251,26 € netto) · wird auf Schritt 3 voll angerechnet
Prüfung von Vertrag, Verkaufsseite, Zahlungsweg, Programm und ZFU-Zulassung; Einschätzung des realistischen Betrags einschließlich Wertersatz für die Nutzung; Festpreis für Schritt 3. In der Regel binnen fünf Werktagen nach Eingang der Unterlagen. Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a RVG), Anrechnung entsprechend § 34 Abs. 2 RVG.
Schritt 3 · Außergerichtliche Vertretung
390 € bis 2.190 €
Festpreis nach Vertragswert · Einigung inklusive · bis 3 Raten
bis 2.000 € 390 €
bis 5.000 € 690 €
bis 10.000 € 1.190 €
bis 25.000 € 1.490 €
bis 50.000 € 2.190 €
über 50.000 € individuelles Angebot
Festpreis nach Vertragswert (327,73 / 579,83 / 1.000 / 1.252,10 / 1.840,34 € netto), 299 € enthalten: Rückforderung, Schreiben an Zahlungsdienstleister und Inkasso, Verhandlung und Einigung. Der Festpreis steht vorher fest, es gibt keine Nachforderung. Vertragswert ist der Gesamtbetrag, um den es geht: gezahlt plus noch gefordert; über 50.000 € individuelles Angebot. Vereinbarung in Textform (§ 3a, § 4 Abs. 1 RVG). Bei Rechtsschutzdeckung: gesetzliche Gebühren; bei Beratungshilfe: 15 €.
Schritt 4 · Mahnbescheid und Gericht
gesetzliche Gebühren
nach Gegenstandswert · § 49b Abs. 1 BRAO
Widerspruch gegen Mahnbescheid: 0,5-Gebühr (Nr. 3307 VV RVG; bei 10.000 € 411,74 €); Einigung nach Zustellung eines Mahnbescheids: gesetzliche Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG). Klage oder Klageabwehr nach RVG (bei 10.000 €: 1.963,50 € zuzüglich 849 € Gerichtskosten); der Festpreis für die außergerichtliche Vertretung wird auf die Gebühren eines Gerichtsverfahrens nicht angerechnet. Kostenprognose mit Kostenrisiko vor jedem Schritt in Textform.
Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite bei Unterliegen und Sachverständige sind im Festpreis nicht enthalten; nach Zustellung eines Mahnbescheids gelten auch für eine Einigung die gesetzlichen Gebühren. Gegenseite und Rechtsschutzversicherer erstatten höchstens die gesetzlichen Gebühren; liegt der Festpreis darüber, tragen Sie den Unterschied selbst. Die Nutzung des Programms kann eine Rückzahlung mindern. Eine formale Erstberatung ohne Mandat kostet für Verbraucher höchstens 226,10 € (190 € netto, § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe prüfen wir im Erstgespräch. Kein Erfolgshonorar. Kommt das Mandat ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB); die Belehrung erhalten Sie mit der Mandatsvereinbarung. Stand: September 2026.
Rechtliche Hinweise zur Vergütung
- Kein verbindliches Angebot. Die hier dargestellten Konditionen stellen kein bindendes Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. Eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung kommt ausschließlich durch gesonderte, von Vollmacht und weiteren Erklärungen deutlich abgesetzte Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a Abs. 1 RVG) zustande.
- Gegenstandswert-Hinweis (§ 49b Abs. 5 BRAO). Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, wird der Mandant vor Mandatsübernahme ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.
- Auslagen und Nebenkosten (VV RVG Nr. 7000 ff.). Zusätzlich zum Honorar entstehen Auslagen, insbesondere Post- und Telekommunikations-Pauschale (20 % der Gebühren, max. 20 €), Reisekosten, Übernachtungskosten, Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Dokumentenpauschalen nach VV RVG Nr. 7000. Gerichts- und Verwaltungsgebühren sowie Fremdkosten Dritter werden gesondert weitergereicht.
- Vorschuss (§ 9 RVG). Die Kanzlei ist berechtigt, vor Tätigwerden und im Verlauf des Mandats angemessene Vorschüsse anzufordern.
- Kein Erfolgshonorar. Erfolgshonorare im Sinne des § 4a RVG werden grundsätzlich nicht vereinbart.
- Geltungsbereich dieser Seite. Stundensatz, Festpreispakete und KMU-Programm gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Für Streitigkeiten aus Coaching- und Mentoring-Verträgen gelten die Bruttobeträge der Honorartabelle „Streitigkeiten aus Coaching- und Mentoring-Verträgen“ weiter oben. Schließt die Kanzlei mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, besteht ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB, über das gesondert belehrt wird.
- Interessenkollisionsprüfung. Vor jeder Mandatsübernahme erfolgt eine Prüfung auf Interessenkollisionen gem. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA. Bei festgestellter Kollision wird das Mandat nicht übernommen.
- Haftung und Berufshaftpflichtversicherung. Die anwaltliche Haftung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergütungsvereinbarung. Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (siehe Impressum).
- Preisgültigkeit. Die ausgewiesenen Preise gelten bis zur Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung dieser Seite. Im Rahmen bestehender Mandate bleibt die individuell vereinbarte Vergütung maßgeblich.
- Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen. Reverse-Charge bei EU-B2B-Leistungen (§ 13b UStG / § 3a Abs. 2 UStG). Preise, die sich an Verbraucher richten, werden als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen (§ 3 Abs. 1 PAngV).
- Zahlungsziel. Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Fristen (insbesondere bei internationalen Mandaten mit längeren Procurement-Zyklen, z. B. bis zu 60 Tage) können individuell in der Vergütungsvereinbarung geregelt werden. Verzugsfolgen richten sich nach § 288 BGB.
Die Honorare dieser Seite betreffen ausschließlich die anwaltliche Beratung. Für die benannte Vertreterfunktion gilt die öffentliche Preisliste der Regingada UG (haftungsbeschränkt) — einer rechtlich selbständigen Gesellschaft des Kanzleiinhabers; die rechtliche Prüfung erfolgt im gesonderten Mandat mit der Kanzlei. Vermittlungsentgelte oder Provisionen bestehen nicht.
