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Art. 13 DSA — Anforderungen an die gesetzliche Vertretung
Ein Überblick über die Pflicht zur Benennung eines gesetzlichen Vertreters gemäß dem Digital Services Act.
WeiterlesenRechtliche Beratung zu EU-Digitalregulierung — Digital Services Act, AI Act, Digitale-Dienste-Gesetz, Digital Markets Act, Richtlinie über digitale Inhalte, Verbraucherrechterichtlinie, E-Commerce-Richtlinie und Portabilitätsverordnung.
Beratung und Vertretung als gesetzlicher Vertreter für Anbieter digitaler Dienste in der Europäischen Union.
Mehr erfahrenRechtliche Begleitung bei der Umsetzung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz für internationale Unternehmen.
Anfrage stellenTreffen Sie uns in Büroräumen in München, in unserer Kanzlei in Bamberg oder digital.
Anfrage stellenEs ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
Johann Wolfgang von Goethe
Übernahme der Funktion als gesetzlicher Vertreter gemäß Art. 13 Digital Services Act für Anbieter digitaler Dienste ohne Niederlassung in der EU. Entgegennahme behördlicher Mitteilungen und Koordination mit den zuständigen Stellen.
Read more...Rechtliche Beratung zur Einhaltung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz. Risikoklassifizierung von KI-Systemen, Dokumentationspflichten und regulatorische Anforderungen für Anbieter und Betreiber.
Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von DSA-Audits. Überprüfung der Compliance-Strukturen, Transparenzberichte und Verfahren zur Inhaltemoderation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Beratung zu Digital Markets Act, Richtlinie über digitale Inhalte, Verbraucherrechterichtlinie, E-Commerce-Richtlinie und Portabilitätsverordnung. Unterstützung bei der regulatorischen Compliance für Unternehmen im gesamten EU-Digitalrechtsrahmen.
Gestaltung spezialisierter Schieds- und Mediationsrahmen zum Schutz proprietärer Technologien und Algorithmen. Außergerichtliche Einigungen gemäß Art. 21 DSA sowie Nutzung von WIPO/JAMS-Standards zur effizienten Beilegung komplexer EU-Digitalstreitigkeiten.
Rechtsanwalt — EU-Digitalregulierung
Rechtsanwalt Theo Funk berät internationale Unternehmen zu Fragen der EU-Digitalregulierung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören der Digital Services Act (DSA), der AI Act sowie das Digitale-Dienste-Gesetz.
Die Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung europäischer Regulierungsanforderungen, insbesondere bei der Benennung gesetzlicher Vertreter gemäß Art. 13 DSA und bei der Umsetzung der KI-Verordnung.
Digital Services Act
KI-Verordnung
Digitale-Dienste-Gesetz
In einem unverbindlichen Erstgespräch werden der regulatorische Rahmen und der Beratungsbedarf erörtert.
Prüfung der anwendbaren EU-Vorschriften und Erstellung einer rechtlichen Einschätzung mit Handlungsempfehlungen.
Begleitung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Registrierung, Dokumentation und behördlicher Kommunikation.
Anbieter digitaler Dienste ohne Niederlassung in der EU sind nach dem Digital Services Act verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.
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Ein Überblick über die Pflicht zur Benennung eines gesetzlichen Vertreters gemäß dem Digital Services Act.
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