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EU-Vertreterpflichten: DSA, DSGVO und KI-VO im Vergleich
Nicht-EU-Digitalunternehmen treffen drei parallele Vertreterpflichten (Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO, Art. 22/54 KI-VO) mit je eigenem Auslöser, Mandat und Haftungsprofil.
WeiterlesenDas Gesetz kann zum Schneckengang verderben, was ein Adlerflug geworden wäre.
Nach Friedrich Schiller, Die Räuber (1. Akt, 2. Szene)
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen insbesondere der Digital Services Act (DSA) sowie der AI Act. Darüber hinaus begleiten wir anspruchsvolle Mandate entlang des gesamten europäischen Digitalrechts – präzise, wissenschaftlich fundiert und mit klarem Fokus auf unternehmerisch tragfähige Lösungen.
Unsere Beratung verbindet höchste juristische Qualität mit der Agilität einer spezialisierten Boutique-Kanzlei. Wir begleiten Mandanten durch den gesamten Compliance-Lebenszyklus — strategische Konzeption, praktische Implementierung sowie fortlaufendes Monitoring.
BeratungsschwerpunkteDigital Services Act (DSA) · Deutsches Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) · AI Act · Digital Markets Act (DMA) · DSGVO/GDPR · Data Act · Richtlinie über digitale Inhalte · Verbraucherrechterichtlinie · E-Commerce-Richtlinie · Portabilitätsverordnung
Leistungen
Durchgängige Beratung zu DSA, AI Act, DMA und angrenzenden EU-Digitalrechtsakten für Technologieunternehmen.
Mehr erfahrenProfil
Rechtsanwalt, Bamberg. Spezialisiert auf EU-Digitalregulierung — DSA, AI Act, DDG.
Mehr erfahrenMandat
Phasenweises Scoping, Compliance-Roadmap und strukturierte Umsetzung — als Projekt oder Retainer.
Mehr erfahrenMandat
Vertrauliche, kostenfreie Briefings für Vorstände und Führungsebene zur Vorbereitung auf EU-Digitalpflichten.
Mehr erfahrenLeistungen
Beratung zu Vertreterpflichten nach Art. 27 DSGVO, Art. 13 DSA und Art. 22 / 54 KI-VO — die benannte Funktion selbst über die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag.
Mehr erfahrenProfil
Direkte Mandatsbearbeitung auf Partnerebene mit gesetzlichen Sicherungen nach §§ 51, 53, 55 BRAO.
Mehr erfahrenHonorare
Planbare Festpreismodule und strukturierte Retainer für EU-Digital-Compliance.
Mehr erfahrenKontakt
Erreichen Sie die Kanzlei direkt per Telefon, E-Mail oder über das Anfrageformular.
Mehr erfahrenRechtliches
Pflichtangaben gemäß § 10 BORA — Zulassung, Aufsicht und Berufsrecht.
Mehr erfahrenRegingada Compliance Suite
Fünf EU-Regime — kartiert, belegt, mandatsfähig.
Selbstcheck Regulierungskarte Mandatsübergabe
Selbstcheck starten Kostenlos · ca. 10 Minuten · ohne RegistrierungSoftware der Regingada UG (haftungsbeschränkt), in Kooperation mit der Kanzlei Theo Funk. Orientierung, keine Rechtsberatung; Würdigung und Mandat erfolgen ausschließlich durch die Kanzlei Theo Funk.
Beratung zu den Vertreterpflichten gemäß Art. 13 Digital Services Act für Anbieter digitaler Dienste ohne Niederlassung in der EU. Anwendbarkeitsprüfung, Benennungs-Setup und rechtliche Begleitung der Behördenkommunikation. Die benannte Vertreterfunktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende Compliance- und Regulierungsbegleitung eingebunden.
Weiterlesen...Beratung zu den Pflichten des Bevollmächtigten nach Art. 22 KI-VO für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen sowie nach Art. 54 KI-VO für Anbieter von GPAI-Modellen ohne Niederlassung in der EU — von der Benennung bis zur laufenden Begleitung. Die benannte Funktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende Compliance- und Regulierungsbegleitung eingebunden.
Nicht-EU-Anbieter können verpflichtet sein, eine EU-Vertretung nach Art. 27 DSGVO zu benennen. Beratung zur Anwendbarkeit, zu Ausnahmen nach Art. 27 Abs. 2 DSGVO, zur Benennung und zur begleitenden Datenschutz-Compliance. Die Vertreterfunktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende DSGVO- und Regulierungsbegleitung eingebunden.
Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von DSA-Audits. Überprüfung der Compliance-Strukturen, Transparenzberichte und Verfahren zur Inhaltemoderation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Beratung zu Digital Markets Act, Richtlinie über digitale Inhalte, Verbraucherrechterichtlinie, E-Commerce-Richtlinie und Portabilitätsverordnung. Unterstützung bei der regulatorischen Compliance für Unternehmen im gesamten EU-Digitalrechtsrahmen.
Gestaltung spezialisierter Schieds- und Mediationsrahmen zum Schutz proprietärer Technologien und Algorithmen. Außergerichtliche Einigungen gemäß Art. 21 DSA sowie Nutzung von WIPO/JAMS-Standards zur effizienten Beilegung komplexer EU-Digitalstreitigkeiten.
Rechtliche Beratung zur Einhaltung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz. Risikoklassifizierung von KI-Systemen, Dokumentationspflichten und regulatorische Anforderungen für Anbieter und Betreiber.
Rechtsanwalt — EU-Digitalregulierung
Rechtsanwalt Theo Funk berät Unternehmen zu Fragen des EU-Digitalrechts. Tätigkeitsschwerpunkte sind der Digital Services Act (DSA), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die KI-Verordnung (KI-VO).
Im Mittelpunkt der Beratung stehen Gap-Analysen, Compliance-Audits sowie die Entwicklung passgenauer Umsetzungs- und Risikominderungsstrategien für digitale Dienste, Plattformbetreiber sowie KI-Anbieter und -Betreiber. Ergänzend berät die Kanzlei Mandanten ohne Niederlassung in der EU zu deren Vertreterpflichten gem. Art. 27 DSGVO, Art. 13 DSA und Art. 22, 54 KI-VO; die benannte Vertreterfunktion selbst übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) — eine rechtlich selbständige Gesellschaft des Kanzleiinhabers — im gesonderten Vertrag. Zudem übernimmt Rechtsanwalt Theo Funk in begrenztem Umfang Mandate im Erbrecht, vorwiegend in materiell-rechtlich anspruchsvollen Konstellationen mit vermehrtem akademischem Rechercheaufwand, für Mandanten in und um Bamberg.
Digital Services Act
KI-Verordnung
Digitale-Dienste-Gesetz
Wir arbeiten mit Anbietern digitaler Dienste und Betreibern von KI-Systemen auf Phasen- oder Retainer-Basis. Mandate können auf eine einzelne Phase begrenzt oder als integriertes Compliance-Programm strukturiert werden — Phasen fügen sich zu einem einheitlichen, kontinuierlichen Regulierungsmandat und stehen nicht für sich allein.
Erstberatung und Einstiegsmandat zur Bestimmung Ihrer Exposition unter dem Digital Services Act, AI Act und angrenzenden EU-Rahmenwerken. Klassifikation des Dienstes, territoriale Reichweite und klares regulatorisches Risikoprofil als Grundlage aller weiteren Arbeit.
Detaillierte rechtliche Analyse der anwendbaren Pflichten über alle relevanten Regime, einschließlich Cross-Regime-Kohärenz (DSA · AI Act · DSGVO · Data Act). Schriftliche Compliance-Roadmap mit priorisierten Maßnahmen, Zeitplan und Risikoklassifizierung — in Anlehnung an anerkannte Compliance-Management-Grundsätze (einschließlich ISO 37301).
Zentral geführte und koordinierte Umsetzung über das gesamte Compliance-Programm: Dokumentations-Frameworks, Policy-Drafting, Transparenzberichte und Behördenkommunikation. Bei Bedarf Strukturierung und vertragliche Einrichtung Ihrer EU-Vertreterbenennung — auf Wunsch erbracht durch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — sowie rechtliche Begleitung der Kommunikation mit Bundesnetzagentur und European AI Office.
Laufende, von der Kanzlei geführte Beratungsbeziehung zur Verfolgung regulatorischer Entwicklungen, Enforcement-Trends und Leitlinien der nationalen Digital Services Coordinators sowie der Europäischen Kommission. Als monatlicher oder quartalsweiser Retainer mit geplanten Compliance-Reviews, Incident-Response-Unterstützung und On-Call-Beratung.
Anbieter digitaler Dienste, personenbezogener Datenverarbeitung oder KI-Systeme ohne Niederlassung in der EU können nach mehreren EU-Rechtsakten verpflichtet sein, einen Vertreter in der Union zu benennen: Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO sowie Art. 22/54 KI-VO. Ohne die erforderliche Benennung besteht ab dem ersten Tag ein Compliance-Verstoß.
Direkte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt — mit strukturierten Sicherungsmechanismen.
Alle Mandate werden unmittelbar von Rechtsanwalt Theo Funk geführt und bearbeitet. Diese Struktur sichert den Mandanten einen zentralen Ansprechpartner mit vollständiger Verantwortlichkeit, durchgängige Partner-Bearbeitung und konsistente strategische Gesamtsteuerung über alle Phasen des Mandats hinweg.
I.
Bei Fragestellungen außerhalb des Kernbereichs der EU-Digitalregulierung — etwa deutsche Zivilprozessführung, steuerliche Gestaltung oder Transaktionsberatung — kann auf etablierte Kooperationspartner mit entsprechender Fachkompetenz verwiesen werden. Jede Kooperation erfolgt transparent, einzelfallbezogen, nur nach vorheriger Zustimmung des Mandanten und wird schriftlich dokumentiert.
II. §§ 51, 53, 55 BRAO
Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die die gesetzlichen Mindestbeträge nach § 51 BRAO deutlich übersteigt. Im Falle einer längerfristigen Verhinderung greift das gesetzliche Vertreterbestellungs-Regime der Bundesrechtsanwaltskammer nach §§ 53 und 55 BRAO, das eine geordnete Weiterführung aller Mandate und den Schutz der Mandanteninteressen unter allen Umständen sicherstellt.
III. § 43a BRAO · § 203 StGB
Für jede Kooperation gelten dieselben berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten nach § 43a BRAO und § 203 StGB wie für die Kanzlei selbst. Mandantenakten, Kommunikation und sämtliche mandatsbezogenen Informationen sind jederzeit durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.
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Nicht-EU-Digitalunternehmen treffen drei parallele Vertreterpflichten (Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO, Art. 22/54 KI-VO) mit je eigenem Auslöser, Mandat und Haftungsprofil.
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Überblick zur nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie, den erweiterten Pflichten und dem offiziellen BSI-Betroffenheitsprüfungs-Tool.
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Analyse der EuGH-Entscheidung Russmedia und ihrer Folgen für US- und internationale Plattformen im EU-Markt.
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Rechtliche Analyse, wie die Verordnung (EU) 2024/1689 auf agentische KI-Systeme anwendbar ist, deren Output nicht mehr Text, sondern Handlung ist.
WeiterlesenFestpreispakete für planbare Budgets, Stundenabrechnung für darüber hinausgehende Mandate. Alle Konditionen werden vor Mandatsübernahme in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG in Textform festgehalten.
Stundensatz
175 € pro Stunde, netto · Abrechnung im 6-Minuten-TaktBei Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB, § 2 UStG) mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Reverse Charge gem. § 3a Abs. 2 UStG (EU-B2B) bzw. Nicht-Steuerbarkeit bei Drittlandsleistungen.
Festpreispakete
Kompakte Einstiegsanalyse zur ersten Risikoeinschätzung.
890 €netto
ca. 6 Stunden Aufwand
Vollständige DSA-Compliance-Bewertung mit priorisierter Roadmap.
2.250 €netto
ca. 14 Stunden Aufwand
Umfassende Prüfung inkl. AI Act, Vendor-Review und Policy-Drafting.
3.750 €netto
ca. 25 Stunden Aufwand
Flagship Engagement
Für Unternehmen mit signifikanter EU-Marktpräsenz und laufendem Bedarf an strategischer Regulierungsbegleitung. Dediziertes Retainer-Mandat mit laufender Beratung zu Art.-27-DSGVO-, Art.-13-DSA- und Art.-22/54-AI-Act-Vertreterpflichten und fortlaufender Regulierungsbegleitung (benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (haftungsbeschränkt), gesonderter Vertrag), priorisierter Reaktionszeit und regelmäßigen Board-Briefings.
Der Retainer arbeitet Hand in Hand mit der benannten Vertreterin Regingada UG: gesonderter Vertrag, koordiniertes Onboarding — kein Paketpreis.
*KMU-Konditionen gelten für außergerichtliche Kanzlei-Leistungen, nicht für den Vertretungsvertrag der Regingada UG.
Projekt-Engagement ab
25.000 €
individueller Scope · netto
KMU-qualifiziert: ab 20.000 € — KMU-Programmkonditionen*
Monats-Retainer ab
2.500 €
inkl. Stundenkontingent · netto
KMU-qualifiziert: ab 2.000 € — KMU-Programmkonditionen*
Alternativ nach Stundensatz gemäß Vergütungsvereinbarung.
Vergabe ausschließlich nach individueller Scope-Abstimmung im Erstgespräch.
Je nach Leistungsbereich gelten unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen. Stundensatz und Festpreispakete beziehen sich auf Beratung und außergerichtliche Tätigkeit.
§ 34 RVG
Gap-Analysen, Due Diligence, laufende Compliance-Beratung, Gutachten und Stellungnahmen zu DSA und AI Act.
Frei vereinbar per Vergütungsvereinbarung. Konkret: Stundensatz oder Festpreispaket (siehe oben).
§ 3a RVG
Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden in DSA- und AI-Act-Verfahren (die benannte Vertreterfunktion nach Art. 13 DSA / Art. 22, 54 AI Act liegt bei der Regingada UG — gesonderter Vertrag), Behördenschriftsätze, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, vorprozessuale Korrespondenz.
Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Monats-Retainer), alternativ gesetzliche Geschäftsgebühren nach VV RVG Nr. 2300 ff.
VV RVG 3100 ff.
Klage- und Widerspruchsverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten, einstweilige Verfügungen, Vertretung in Bußgeldverfahren.
Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Eine Vergütungsvereinbarung ist möglich, darf die gesetzlichen Gebühren aber nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).
Ergänzendes Angebot
EU-Digital-Compliance ist auch für Unternehmen in Wachstumsphasen relevant — und zugänglich. Das Programm bietet qualifizierenden KMU und Early-Stage-Companies 20 % reduzierte Konditionen auf alle außergerichtlichen Leistungen.
Qualifikation · EU-Empfehlung 2003/361/EG
Programm-Konditionen
| Leistung | Listenpreis | KMU-Programm |
|---|---|---|
| Stundensatz | 175 € | 140 € |
| DSA Quick Scan | 890 € | 710 € |
| Gap-Analyse & DD Report | 2.250 € | 1.800 € |
| Full Compliance Review | 3.750 € | 3.000 € |
Nachweis durch Handelsregisterauszug, aktuellen Jahresabschluss oder Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs. Programm-Konditionen gelten für die ersten zwölf Monate der Mandatsbeziehung, danach automatische Anpassung auf Listenpreis. Kapazitätsbedingt begrenzt auf drei parallele Programm-Mandate. Die Reduktion gilt ausschließlich für außergerichtliche Beratung und Vertretung gem. § 34 RVG; für gerichtliche Vertretung darf das gesetzliche Mindesthonorar gem. § 49b Abs. 1 BRAO nicht unterschritten werden.
Troppauplatz 1d, 96052 Bamberg, Deutschland