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Rechtsanwalt Theo Funk
EU-Digitalregulierung — Digital Services Act & AI Act
Legal Implementation — Kanzlei Theo Funk
Rechtsanwalt für EU-Digitalregulierung

Kanzlei Theo Funk

Die Kanzlei Theo Funk ist eine in Bayern ansässige Boutique-Kanzlei für europäisches Digitalrecht. Wir beraten sowohl nationale als auch internationale Technologieunternehmen bei komplexen regulatorischen Fragestellungen des europäischen Marktes.

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Digital Services Act & KI-Verordnung

Rechtsberatung im europäischen Digital- und KI-Recht für Anbieter digitaler Dienste und KI-Systeme.

Wir begleiten internationale Unternehmen bei der Umsetzung des Digital Services Act und des AI Act. – von der strategischen Konzeption über die regulatorische Implementierung bis zur rechtlichen Begleitung Ihrer EU-Vertreterpflichten nach Art. 13 DSA und Art. 22 bzw. Art. 54 AI Act – die benannte Vertreterfunktion selbst übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag.

Auf dieser Grundlage bieten wir eine fortlaufende Retainer-Beratung mit Regulatory Monitoring und laufender Compliance-Begleitung – als verlässliche europäische Anlaufstelle für Ihren EU-Marktzugang.

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Unsere Meeting Locations und Standort

München & Bamberg

Treffen Sie uns in Meeting- und Büroräumen in München, in unserer Kanzlei in Bamberg oder digital.

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L1

Das Gesetz kann zum Schneckengang verderben, was ein Adlerflug geworden wäre.

Nach Friedrich Schiller, Die Räuber (1. Akt, 2. Szene)

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen insbesondere der Digital Services Act (DSA) sowie der AI Act. Darüber hinaus begleiten wir anspruchsvolle Mandate entlang des gesamten europäischen Digitalrechts – präzise, wissenschaftlich fundiert und mit klarem Fokus auf unternehmerisch tragfähige Lösungen.

Unsere Beratung verbindet höchste juristische Qualität mit der Agilität einer spezialisierten Boutique-Kanzlei. Wir begleiten Mandanten durch den gesamten Compliance-Lebenszyklus — strategische Konzeption, praktische Implementierung sowie fortlaufendes Monitoring.

BeratungsschwerpunkteDigital Services Act (DSA) · Deutsches Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) · AI Act · Digital Markets Act (DMA) · DSGVO/GDPR · Data Act · Richtlinie über digitale Inhalte · Verbraucherrechterichtlinie · E-Commerce-Richtlinie · Portabilitätsverordnung

Regingada Compliance Suite

Digital Twin. EU-Selbstcheck.

Fünf EU-Regime — kartiert, belegt, mandatsfähig.

Selbstcheck Regulierungskarte Mandatsübergabe

Selbstcheck starten Kostenlos · ca. 10 Minuten · ohne Registrierung

Software der Regingada UG (haftungsbeschränkt), in Kooperation mit der Kanzlei Theo Funk. Orientierung, keine Rechtsberatung; Würdigung und Mandat erfolgen ausschließlich durch die Kanzlei Theo Funk.

Vollständige Übersicht

EU-Digitalregulierung

DSA — Vertreterpflichten (Art. 13)

Beratung zu den Vertreterpflichten gemäß Art. 13 Digital Services Act für Anbieter digitaler Dienste ohne Niederlassung in der EU. Anwendbarkeitsprüfung, Benennungs-Setup und rechtliche Begleitung der Behördenkommunikation. Die benannte Vertreterfunktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende Compliance- und Regulierungsbegleitung eingebunden.

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KI-Verordnung — Bevollmächtigten-Pflichten

Beratung zu den Pflichten des Bevollmächtigten nach Art. 22 KI-VO für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen sowie nach Art. 54 KI-VO für Anbieter von GPAI-Modellen ohne Niederlassung in der EU — von der Benennung bis zur laufenden Begleitung. Die benannte Funktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende Compliance- und Regulierungsbegleitung eingebunden.

DSGVO — Vertreterpflichten (Art. 27)

Nicht-EU-Anbieter können verpflichtet sein, eine EU-Vertretung nach Art. 27 DSGVO zu benennen. Beratung zur Anwendbarkeit, zu Ausnahmen nach Art. 27 Abs. 2 DSGVO, zur Benennung und zur begleitenden Datenschutz-Compliance. Die Vertreterfunktion übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — die Kanzlei Theo Funk bleibt daneben im eigenen Mandat für die fortlaufende DSGVO- und Regulierungsbegleitung eingebunden.

DSA — Audit und Compliance

Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von DSA-Audits. Überprüfung der Compliance-Strukturen, Transparenzberichte und Verfahren zur Inhaltemoderation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

DMA & Weitere EU-Regulierung

Beratung zu Digital Markets Act, Richtlinie über digitale Inhalte, Verbraucherrechterichtlinie, E-Commerce-Richtlinie und Portabilitätsverordnung. Unterstützung bei der regulatorischen Compliance für Unternehmen im gesamten EU-Digitalrechtsrahmen.

Strategische Alternative Streitbeilegung

Gestaltung spezialisierter Schieds- und Mediationsrahmen zum Schutz proprietärer Technologien und Algorithmen. Außergerichtliche Einigungen gemäß Art. 21 DSA sowie Nutzung von WIPO/JAMS-Standards zur effizienten Beilegung komplexer EU-Digitalstreitigkeiten.

AI Act — KI-Verordnung

Rechtliche Beratung zur Einhaltung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz. Risikoklassifizierung von KI-Systemen, Dokumentationspflichten und regulatorische Anforderungen für Anbieter und Betreiber.

Porträt von Rechtsanwalt Theo Funk
Profil

Theo Funk

Rechtsanwalt — EU-Digitalregulierung

Rechtsanwalt Theo Funk berät Unternehmen zu Fragen des EU-Digitalrechts. Tätigkeitsschwerpunkte sind der Digital Services Act (DSA), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die KI-Verordnung (KI-VO).

Im Mittelpunkt der Beratung stehen Gap-Analysen, Compliance-Audits sowie die Entwicklung passgenauer Umsetzungs- und Risikominderungsstrategien für digitale Dienste, Plattformbetreiber sowie KI-Anbieter und -Betreiber. Ergänzend berät die Kanzlei Mandanten ohne Niederlassung in der EU zu deren Vertreterpflichten gem. Art. 27 DSGVO, Art. 13 DSA und Art. 22, 54 KI-VO; die benannte Vertreterfunktion selbst übernimmt auf Wunsch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) — eine rechtlich selbständige Gesellschaft des Kanzleiinhabers — im gesonderten Vertrag. Zudem übernimmt Rechtsanwalt Theo Funk in begrenztem Umfang Mandate im Erbrecht, vorwiegend in materiell-rechtlich anspruchsvollen Konstellationen mit vermehrtem akademischem Rechercheaufwand, für Mandanten in und um Bamberg.

DSA

Digital Services Act

AI Act

KI-Verordnung

DDG

Digitale-Dienste-Gesetz

02

Unser Mandatsmodell

Wir arbeiten mit Anbietern digitaler Dienste und Betreibern von KI-Systemen auf Phasen- oder Retainer-Basis. Mandate können auf eine einzelne Phase begrenzt oder als integriertes Compliance-Programm strukturiert werden — Phasen fügen sich zu einem einheitlichen, kontinuierlichen Regulierungsmandat und stehen nicht für sich allein.

Regulatory Scoping & Risk Assessment
01 1–2 Wochen

Regulatorisches Scoping & Risikoanalyse

Erstberatung und Einstiegsmandat zur Bestimmung Ihrer Exposition unter dem Digital Services Act, AI Act und angrenzenden EU-Rahmenwerken. Klassifikation des Dienstes, territoriale Reichweite und klares regulatorisches Risikoprofil als Grundlage aller weiteren Arbeit.

ErgebnisScoping-Memo mit Klassifikation, anwendbaren Pflichten und Prioritätsrisiken.
Compliance Assessment — Legal Analysis
02 2–4 Wochen

Compliance-Assessment & Roadmap

Detaillierte rechtliche Analyse der anwendbaren Pflichten über alle relevanten Regime, einschließlich Cross-Regime-Kohärenz (DSA · AI Act · DSGVO · Data Act). Schriftliche Compliance-Roadmap mit priorisierten Maßnahmen, Zeitplan und Risikoklassifizierung — in Anlehnung an anerkannte Compliance-Management-Grundsätze (einschließlich ISO 37301).

ErgebnisGap-Analyse, priorisierter Maßnahmenplan, Umsetzungs-Zeitplan.
Implementation & EU Representation
03 4–12 Wochen

Umsetzung & Vertreter-Setup

Zentral geführte und koordinierte Umsetzung über das gesamte Compliance-Programm: Dokumentations-Frameworks, Policy-Drafting, Transparenzberichte und Behördenkommunikation. Bei Bedarf Strukturierung und vertragliche Einrichtung Ihrer EU-Vertreterbenennung — auf Wunsch erbracht durch die Regingada UG (haftungsbeschränkt) im gesonderten Vertrag — sowie rechtliche Begleitung der Kommunikation mit Bundesnetzagentur und European AI Office.

ErgebnisDokumentationsvorlagen, Behördenkorrespondenz, Einrichtung der Vertreterbenennung.
Laufend
Retained Advisory — Team
04 Monatlich · Quartalsweise

Retainer-Beratung & Regulatory Monitoring

Laufende, von der Kanzlei geführte Beratungsbeziehung zur Verfolgung regulatorischer Entwicklungen, Enforcement-Trends und Leitlinien der nationalen Digital Services Coordinators sowie der Europäischen Kommission. Als monatlicher oder quartalsweiser Retainer mit geplanten Compliance-Reviews, Incident-Response-Unterstützung und On-Call-Beratung.

ErgebnisRegulatory-Intelligence-Briefings, Enforcement-Tracker, priorisierte On-Call-Beratung.
DSA-Workshop

Kostenfreie DSA-Workshops für Führungskräfte

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DSA Workshop
EU Representation
Gesetzliche Vertretung

Warum eine EU-Vertretung notwendig ist

Anbieter digitaler Dienste, personenbezogener Datenverarbeitung oder KI-Systeme ohne Niederlassung in der EU können nach mehreren EU-Rechtsakten verpflichtet sein, einen Vertreter in der Union zu benennen: Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO sowie Art. 22/54 KI-VO. Ohne die erforderliche Benennung besteht ab dem ersten Tag ein Compliance-Verstoß.

  • Art. 13 DSA — gesetzlicher Vertreter für Vermittlungsdienste
  • Art. 27 DSGVO — Vertreter für Verantwortliche/Auftragsverarbeiter außerhalb der EU
  • Art. 22 & 54 KI-VO — Bevollmächtigter für Hochrisiko-KI und GPAI-Modelle
  • Zustellungsadresse für Behörden, Gerichte und betroffene Personen in der EU
  • Koordination mit Digital Services Coordinators und Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  • Vermeidung von Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgeldern
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Struktur & Kontinuität

Mandatsstruktur und Kontinuität

Direkte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt — mit strukturierten Sicherungsmechanismen.

Alle Mandate werden unmittelbar von Rechtsanwalt Theo Funk geführt und bearbeitet. Diese Struktur sichert den Mandanten einen zentralen Ansprechpartner mit vollständiger Verantwortlichkeit, durchgängige Partner-Bearbeitung und konsistente strategische Gesamtsteuerung über alle Phasen des Mandats hinweg.

I.

Fachliche Kooperation

Bei Fragestellungen außerhalb des Kernbereichs der EU-Digitalregulierung — etwa deutsche Zivilprozessführung, steuerliche Gestaltung oder Transaktionsberatung — kann auf etablierte Kooperationspartner mit entsprechender Fachkompetenz verwiesen werden. Jede Kooperation erfolgt transparent, einzelfallbezogen, nur nach vorheriger Zustimmung des Mandanten und wird schriftlich dokumentiert.

II. §§ 51, 53, 55 BRAO

Kontinuitätsrahmen

Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die die gesetzlichen Mindestbeträge nach § 51 BRAO deutlich übersteigt. Im Falle einer längerfristigen Verhinderung greift das gesetzliche Vertreterbestellungs-Regime der Bundesrechtsanwaltskammer nach §§ 53 und 55 BRAO, das eine geordnete Weiterführung aller Mandate und den Schutz der Mandanteninteressen unter allen Umständen sicherstellt.

III. § 43a BRAO · § 203 StGB

Anwaltsgeheimnis im Kooperationsmandat

Für jede Kooperation gelten dieselben berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten nach § 43a BRAO und § 203 StGB wie für die Kanzlei selbst. Mandantenakten, Kommunikation und sämtliche mandatsbezogenen Informationen sind jederzeit durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

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Aktuelle Beiträge & Analysen

EU-Vertreterpflichten: DSA, DSGVO und KI-VO im Vergleich

Nicht-EU-Digitalunternehmen treffen drei parallele Vertreterpflichten (Art. 13 DSA, Art. 27 DSGVO, Art. 22/54 KI-VO) mit je eigenem Auslöser, Mandat und Haftungsprofil.

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NIS2-Umsetzung in Deutschland — Erweiterte Cybersicherheitspflichten für Tech-Unternehmen

Überblick zur nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie, den erweiterten Pflichten und dem offiziellen BSI-Betroffenheitsprüfungs-Tool.

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Apple Fined €500m, Meta €200m — Europe’s Digital Rulebook Is Now Enforcing.

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EuGH Russmedia (C-492/23) — Eine neue Architektur der EU-Plattformhaftung.

Analyse der EuGH-Entscheidung Russmedia und ihrer Folgen für US- und internationale Plattformen im EU-Markt.

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Agentische KI unter der EU-KI-VO — Der erste Stresstest für ein risikobasiertes Regime.

Rechtliche Analyse, wie die Verordnung (EU) 2024/1689 auf agentische KI-Systeme anwendbar ist, deren Output nicht mehr Text, sondern Handlung ist.

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Honorare

Transparente Vergütung für EU-Digital-Compliance

Festpreispakete für planbare Budgets, Stundenabrechnung für darüber hinausgehende Mandate. Alle Konditionen werden vor Mandatsübernahme in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG in Textform festgehalten.

Stundensatz

175 € pro Stunde, netto · Abrechnung im 6-Minuten-Takt

Bei Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB, § 2 UStG) mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Reverse Charge gem. § 3a Abs. 2 UStG (EU-B2B) bzw. Nicht-Steuerbarkeit bei Drittlandsleistungen.

Festpreispakete

Regelwerk

DSA Quick Scan

Kompakte Einstiegsanalyse zur ersten Risikoeinschätzung.

890 €netto

ca. 6 Stunden Aufwand

  • Scoping-Call (45 Minuten)
  • Provider-Klassifikation nach Art. 3 DSA
  • Top-5 Findings & Risikohinweise
  • Kompakter Report (3–5 Seiten)

Full Compliance Review

Umfassende Prüfung inkl. AI Act, Vendor-Review und Policy-Drafting.

3.750 €netto

ca. 25 Stunden Aufwand

  • Alle Leistungen der Gap-Analyse
  • AI Act Conformity Pre-Assessment
  • Vendor- & Sub-Processor-Review
  • Policy-Drafting-Empfehlungen
  • Transparency-Report-Template
  • Erweiterte Workshop-Session (2 h)

Flagship Engagement

Enterprise — dedizierter EU-Digital-Compliance-Mandant

Für Unternehmen mit signifikanter EU-Marktpräsenz und laufendem Bedarf an strategischer Regulierungsbegleitung. Dediziertes Retainer-Mandat mit laufender Beratung zu Art.-27-DSGVO-, Art.-13-DSA- und Art.-22/54-AI-Act-Vertreterpflichten und fortlaufender Regulierungsbegleitung (benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (haftungsbeschränkt), gesonderter Vertrag), priorisierter Reaktionszeit und regelmäßigen Board-Briefings.

  • DSA-Vertreterpflichten komplett begleitet: Art. 11 DSA (Contact Point Behörden) und Art. 13 DSA — Benennungs-Setup und laufende rechtliche Begleitung für Nicht-EU-Anbieter; benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (gesonderter Vertrag)
  • AI-Act-Bevollmächtigten-Pflichten: Beratung und Begleitung zu Art. 22 AI Act (Hochrisiko-KI-Systeme) und/oder Art. 54 AI Act (GPAI-Modelle) — je nach Produkt-Portfolio; einschließlich EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49) und Serious-Incident-Reporting (Art. 72–73); benannte Funktion auf Wunsch: Regingada UG (gesonderter Vertrag)
  • DSGVO-Begleitung: Art.-27-Vertreterpflichten und laufende Datenschutzbegleitung; benannte Vertreterin auf Wunsch: Regingada UG (haftungsbeschränkt), über gesonderten Vertrag
  • Quartalsweise Compliance-Reviews (DSA, AI Act, DMA, P2B, GDPR-Cross-Check)
  • Priority-Response-SLA: Erstreaktion binnen 24 h, Werktags-Support
  • Regulatorisches Early-Warning-System (BNetzA, BayLDA, EU-Kommission, BRAK)
  • Maßgeschneiderte Policy- und Vertragsdokumentation (ToS, Transparenzberichte, DPA)
  • Direkte Behörden- und Regulator-Liaison
  • C-Level- und Board-Briefings zu neuen Regulierungsentwicklungen

Der Retainer arbeitet Hand in Hand mit der benannten Vertreterin Regingada UG: gesonderter Vertrag, koordiniertes Onboarding — kein Paketpreis.

*KMU-Konditionen gelten für außergerichtliche Kanzlei-Leistungen, nicht für den Vertretungsvertrag der Regingada UG.

Projekt-Engagement ab

25.000 €

individueller Scope · netto

KMU-qualifiziert: ab 20.000 € — KMU-Programmkonditionen*

Monats-Retainer ab

2.500 €

inkl. Stundenkontingent · netto

KMU-qualifiziert: ab 2.000 € — KMU-Programmkonditionen*

Alternativ nach Stundensatz gemäß Vergütungsvereinbarung.

Vergabe ausschließlich nach individueller Scope-Abstimmung im Erstgespräch.

Honorarstruktur im Überblick

Je nach Leistungsbereich gelten unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen. Stundensatz und Festpreispakete beziehen sich auf Beratung und außergerichtliche Tätigkeit.

§ 34 RVG

Rechtsberatung & Compliance

Gap-Analysen, Due Diligence, laufende Compliance-Beratung, Gutachten und Stellungnahmen zu DSA und AI Act.

Frei vereinbar per Vergütungsvereinbarung. Konkret: Stundensatz oder Festpreispaket (siehe oben).

§ 3a RVG

Außergerichtliche Vertretung

Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden in DSA- und AI-Act-Verfahren (die benannte Vertreterfunktion nach Art. 13 DSA / Art. 22, 54 AI Act liegt bei der Regingada UG — gesonderter Vertrag), Behördenschriftsätze, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, vorprozessuale Korrespondenz.

Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Monats-Retainer), alternativ gesetzliche Geschäftsgebühren nach VV RVG Nr. 2300 ff.

VV RVG 3100 ff.

Gerichtliche Vertretung

Klage- und Widerspruchsverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten, einstweilige Verfügungen, Vertretung in Bußgeldverfahren.

Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Eine Vergütungsvereinbarung ist möglich, darf die gesetzlichen Gebühren aber nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).

Ergänzendes Angebot

KMU- & Early-Stage-Programm

EU-Digital-Compliance ist auch für Unternehmen in Wachstumsphasen relevant — und zugänglich. Das Programm bietet qualifizierenden KMU und Early-Stage-Companies 20 % reduzierte Konditionen auf alle außergerichtlichen Leistungen.

Qualifikation · EU-Empfehlung 2003/361/EG

< 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €

Programm-Konditionen

Leistung Listenpreis KMU-Programm
Stundensatz 175 € 140 €
DSA Quick Scan 890 € 710 €
Gap-Analyse & DD Report 2.250 € 1.800 €
Full Compliance Review 3.750 € 3.000 €

Nachweis durch Handelsregisterauszug, aktuellen Jahresabschluss oder Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs. Programm-Konditionen gelten für die ersten zwölf Monate der Mandatsbeziehung, danach automatische Anpassung auf Listenpreis. Kapazitätsbedingt begrenzt auf drei parallele Programm-Mandate. Die Reduktion gilt ausschließlich für außergerichtliche Beratung und Vertretung gem. § 34 RVG; für gerichtliche Vertretung darf das gesetzliche Mindesthonorar gem. § 49b Abs. 1 BRAO nicht unterschritten werden.

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Adresse

Troppauplatz 1d, 96052 Bamberg, Deutschland