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Arbeitsweise der Kanzlei

Mandatsstruktur und Kontinuität

Direkte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt — mit strukturierten Sicherungsmechanismen.

Alle Mandate werden unmittelbar von Rechtsanwalt Theo Funk geführt und bearbeitet. Diese Struktur sichert den Mandanten einen zentralen Ansprechpartner mit vollständiger Verantwortlichkeit, durchgängige Partner-Bearbeitung und konsistente strategische Gesamtsteuerung über alle Phasen des Mandats hinweg.

I.

Fachliche Kooperation

Bei Fragestellungen außerhalb des Kernbereichs der EU-Digitalregulierung — etwa deutsche Zivilprozessführung, steuerliche Gestaltung oder Transaktionsberatung — kann auf etablierte Kooperationspartner mit entsprechender Fachkompetenz verwiesen werden. Jede Kooperation erfolgt transparent, einzelfallbezogen, nur nach vorheriger Zustimmung des Mandanten und wird schriftlich dokumentiert.

II. §§ 51, 53, 55 BRAO

Kontinuitätsrahmen

Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die die gesetzlichen Mindestbeträge nach § 51 BRAO deutlich übersteigt. Im Falle einer längerfristigen Verhinderung greift das gesetzliche Vertreterbestellungs-Regime der Bundesrechtsanwaltskammer nach §§ 53 und 55 BRAO, das eine geordnete Weiterführung aller Mandate und den Schutz der Mandanteninteressen unter allen Umständen sicherstellt.

III. § 43a BRAO · § 203 StGB

Anwaltsgeheimnis im Kooperationsmandat

Für jede Kooperation gelten dieselben berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten nach § 43a BRAO und § 203 StGB wie für die Kanzlei selbst. Mandantenakten, Kommunikation und sämtliche mandatsbezogenen Informationen sind jederzeit durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Digitale Dienste ohne EU-Niederlassung müssen einen Vertreter in einem Mitgliedstaat benennen, in dem sie ihre Dienste anbieten (Art. 26 Abs. 3 NIS2, § 60 Abs. 3 BSIG), darunter DNS, TLD-Registries und Domain-Namen-Registrierungsdienste größenunabhängig, Cloud, Marktplätze, Suchmaschinen und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab der Schwelle des mittleren Unternehmens (Art. 2 NIS2). Einzelheiten: NIS2 in Deutschland — Registrierung, Vertreter, Bußgeld.

Die Vertreterfunktion übernimmt als NIS2-EU-Vertreter nach Art. 26 Abs. 3 die Regingada UG (haftungsbeschränkt), eine rechtlich selbständige Gesellschaft des Kanzleiinhabers; die rechtliche Prüfung erfolgt im gesonderten Mandat mit der Kanzlei.

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